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Key Audit Matters – eine erste Bestandsaufnahme zur pflichtmäßigen Anwendung in Deutschland

Key Audit Matters – eine erste Bestandsaufnahme zur pflichtmäßigen Anwendung in Deutschland

Johanna Klüber, M.Sc. / Prof. Dr. Christiane Pott / Lucas Wienke, B.Sc.

Im Zuge der öffentlichen Diskussion über die Aussagefähigkeit des Bestätigungsvermerks hat die EU-Kommission mit einer umfassenden Reform reagiert, die in der Abschlussprüfer-Änderungsrichtlinie (RL 2014/56/EU) sowie der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse mündete. Die mithin bedeutsamste Änderung ist die Erweiterung des Bestätigungsvermerks um die Darstellung von besonders wichtigen Prüfungssachverhalten in der Berichterstattung des Abschlussprüfers, den sog. Key Audit Matters. In Deutschland sind die neuen Vorschriften für Jahres- und Konzernabschlussprüfungen bei Public Interest Entities (PIE), deren Geschäftsjahre nach dem 17.06.2016 beginnen, erstmals verpflichtend anzuwenden. Dementsprechend sind die ersten erweiterten Bestätigungsvermerke bei PIEs mit einem vom Kalender abweichendem Geschäftsjahr (ab dem 30.06.2017)