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Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz: Neue Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung und darüber hinaus

Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz: Neue Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung und darüber hinaus

WP/StB Dirk Rimmelspacher / WP/StB Nina Schäfer / Martin W. Schönberger

Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz setzt die CSR-Richtlinie der EU in deutsches Recht um. Wesentliche Neuerung ist eine erweiterte nichtfinanzielle Berichterstattung, von der vor allem kapitalmarktorientierte große Unternehmen und Konzerne mit mehr als 500 Arbeitnehmern sowie derartige Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen – diese auch ohne Kapitalmarktorientierung – betroffen sind. Darüber hinaus ergeben sich insb. für börsennotierte Unternehmen und Konzerne zusätzliche Berichtspflichten zur Diversität in Vorstand und Aufsichtsrat. Die Neuregelungen gelten fast ausnahmslos schon für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Nichtfinanzielle Informationen
    • 1. Betroffene Unternehmen
    • 2. Berichtsform und Offenlegungsmöglichkeiten
    • 3. Inhalt der Berichterstattung
      • a) Angaben zum Geschäftsmodell
      • b) Angaben zu den nichtfinanziellen Aspekten
      • c) Verwendung von Rahmenwerken
      • d)