DER KONZERN
Die Entwicklung des Rechts des Aufsichtsrats im Jahr 2016

Die Entwicklung des Rechts des Aufsichtsrats im Jahr 2016

RA Dr. Rüdiger Werner

Die Rspr. hat das Recht des Aufsichtsrats auch im Jahr 2016 weiterentwickelt. So werden Entscheidungen zu den Modalitäten der Aufsichtsratswahlen durch die Hauptversammlung, zur Mitbestimmung, zur Vertretungsmacht des Aufsichtsrats, zur Verschwiegenheitspflicht, zum Widerruf der Bestellung eines Vorstandsmitglieds wegen Vertrauenentzugs durch die Hauptversammlung, zum wichtigen Grund für die Abberufuung von Vorstandsmitgliedern und zur Haftung analysiert. Relevante Gesetzesänderungen bzw. Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex erfolgten 2016 nicht.

Inhaltsübersicht

  • I. Rechtsprechung
    • 1. Bestellung
    • 2. Mitbestimmung
      • a) Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Ermittlung des Schwellenwerts gem. § 1 Abs. 1 DrittelbG
      • b) Einrichtung eines mitbestimmten Aufsichtsrats bei der deutschen Tochter einer ausländischen Mutter
      • c) Berücksichtigung der Arbeitnehmer ausländischer Töchter bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter
    • 3. Vertretung
    • 4. Pflichtenstellung des