Verhaltenspflichten des Aufsichtsrats nach feindlichen Übernahmeangeboten
Prof. Dr. Johannes Heyers, LL.M.
Seit Langem wird nicht nur hierzulande darüber diskutiert, welche Abwehrstrategien gegen feindliche Unternehmens-übernahmen Erfolg versprechen und ob sie wünschenswert sind. Fokussiert wird die Rolle des Vorstands. Weitaus weniger beachtet wird der Aufsichtsrat. Seinen Verhaltenspflichten widmet sich dieser Beitrag.
Inhaltsübersicht
- I. Ökonomischer Befund
- II. Beteiligteninteressen
- III. Normatives Konzept
- IV. Zustimmung des Aufsichtsrats zu Abwehrmaßnahmen des Vorstands (§ 33 Abs. 1 Satz 2 Alt. 3 WpÜG)
- V. Zustimmung des Aufsichtsrats zu Abwehrmaßnahmen des Vorstands (§ 33 Abs. 2 Satz 4 WpÜG)
- VI. Zustimmung des Aufsichtsrats zu Vorstandshandlungen aufgrund Ad-hoc-Beschlusses der Hauptversammlung
- VII. Einzelfragen
- 1. Kapitalmarktrechtliches Verhinderungsverbot des Aufsichtsrats?
- 2. Verhinderungsverbot, Ausnahmen und allgemeine Pflichten des Aufsichtsrats
- 3. Aktienrechtliche Vorgaben für den Aufsichtsrat bei feindlichen Übernahmeangeboten
- a) Handlungsinstrumentarium
- b)