DER KONZERN
Verhaltenspflichten des Aufsichtsrats nach feindlichen Übernahmeangeboten

Verhaltenspflichten des Aufsichtsrats nach feindlichen Übernahmeangeboten

Prof. Dr. Johannes Heyers, LL.M.

Seit Langem wird nicht nur hierzulande darüber diskutiert, welche Abwehrstrategien gegen feindliche Unternehmens-übernahmen Erfolg versprechen und ob sie wünschenswert sind. Fokussiert wird die Rolle des Vorstands. Weitaus weniger beachtet wird der Aufsichtsrat. Seinen Verhaltenspflichten widmet sich dieser Beitrag.

Inhaltsübersicht

  • I. Ökonomischer Befund
  • II. Beteiligteninteressen
  • III. Normatives Konzept
  • IV. Zustimmung des Aufsichtsrats zu Abwehrmaßnahmen des Vorstands (§ 33 Abs. 1 Satz 2 Alt. 3 WpÜG)
  • V. Zustimmung des Aufsichtsrats zu Abwehrmaßnahmen des Vorstands (§ 33 Abs. 2 Satz 4 WpÜG)
  • VI. Zustimmung des Aufsichtsrats zu Vorstandshandlungen aufgrund Ad-hoc-Beschlusses der Hauptversammlung
  • VII. Einzelfragen
    • 1. Kapitalmarktrechtliches Verhinderungsverbot des Aufsichtsrats?
    • 2. Verhinderungsverbot, Ausnahmen und allgemeine Pflichten des Aufsichtsrats
    • 3. Aktienrechtliche Vorgaben für den Aufsichtsrat bei feindlichen Übernahmeangeboten
      • a) Handlungsinstrumentarium
      • b)