DER KONZERN
Unternehmerische Mitbestimmung von Arbeitnehmern ausländischer Konzernunternehmen?

Unternehmerische Mitbestimmung von Arbeitnehmern ausländischer Konzernunternehmen?

Prof. Dr. Horst Hammen

Das LG Frankfurt/M. hat eine Entscheidung getroffen, die – wenn sie in den nächsten Instanzen Bestand haben sollte – die Corporate Governance in Deutschland grundlegend verändern könnte. Das Gericht kam in der Entscheidung vom 16.02.2015 zu dem Ergebnis, dass die Deutsche Börse AG nicht dem Drittelbeteiligungsgesetz unterliege, sondern dem Mitbestimmungsgesetz. Dem Unternehmen seien die Arbeitnehmer seiner ausländischen Konzernunternehmen hinzuzurechnen. Somit weise es mehr als 2.000 Arbeitnehmer auf, weshalb die Anwendung des Mitbestimmungsgesetz eröffnet sei. Der Beitrag setzt sich mit der Entscheidung und ihren möglichen Konsequenzen auseinander. So müssten zahllose deutsche Konzernobergesellschaften die Zusammensetzung ihrer Aufsichtsräte bzw. die für die Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat eingerichteten Wahlverfahren ändern.

Inhaltsübersicht

  • I. Die Entscheidung des LG Frankfurt/M. – 3-16 O 1/14 (Deutsche Börse AG)
  • II. Die möglichen Folgen
  • III. Der