DER KONZERN
Reform der Abschlussprüfung: Die Umsetzung der prüfungsbezogenen Vorgaben im RegE eines Abschlussprüfungsreformgesetzes (AReG)

Reform der Abschlussprüfung: Die Umsetzung der prüfungsbezogenen Vorgaben im RegE eines Abschlussprüfungsreformgesetzes (AReG)

Thomas Blöink, LL.M. (McGill) / Dr. Reto Moritz Woodtli

Das Jahr 2016 steht im Zeichen der Neuregelungen der Abschlussprüfung von Einzel- und Konzernabschlüssen. Der Beitrag stellt die bevorstehenden Änderungen der prüfungsbezogenen Vorgaben im AReG dar, das seit dem 16.12.2015 als Regierungsentwurf vorliegt. So analysiert er z.B. die besonderen Vorschriften zur Prüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse, die Anforderungen an die Kommunikation des Abschlussprüfers mit den geprüften Unternehmen, die zulässigen Nichtprüfungsleistungen, die Anforderungen an den Wechsel des Prüfers und die erweiterten Pflichten des Prüfungsausschusses bei Unternehmen von öffentlichem Interesse. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die geänderten Sanktionsvorgaben.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Hintergrund der Reform
    • 1. Europäischer Rahmen
    • 2. Reform der Abschlussprüferaufsicht
  • III. AReG-RegE vom 16.12.2015
    • 1. Zielsetzung
    • 2. Verfahrensstand
  • IV. Wesentliche Änderungen im Handelsbilanzrecht
    • 1. Sonderregime für