DER KONZERN
Prüfung der Wirksamkeit der Internen Revision durch den Aufsichtsrat

Prüfung der Wirksamkeit der Internen Revision durch den Aufsichtsrat

WP/StB Dr. Frank Hülsberg / RA Christian Knake

Die Befassung mit der Wirksamkeit des Internen Revisionssystems ist Aufgabe des Aufsichtsrats und ist in § 107 Abs. 3 AktG geregelt. Die Missachtung gesetzlich normierter Pflichten kann zu einer persönlichen Haftung führen. Dabei handelt es sich bei der Internen Revision um eine zentrale Säule der unternehmenseigenen Überwachung. Die Befassung mit der Wirksamkeit der Internen Revision stellt eine hochkomplexe Aufgabe dar. Was Aufsichtsräte beachten müssen, welche konkreten Handlungsoptionen bestehen, und wie Aufsichtsräte die Pflichten aus § 107 Abs. 3 AktG erfüllen können, wird in diesem Beitrag dargestellt.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Überwachungspflichten und -rechte des Aufsichtsrats
  • III. Mögliche Konsequenzen bei Nichterfüllung der Überwachungspflicht
  • IV. Durchführung der Wirksamkeitsprüfung
    • 1. Grundlagen
    • 2. Prüfungsobjekt
      • a) Internes Revisionssystem
      • b) Verhältnis zu den anderen Governance-Elementen
    • 3. Wirksamkeit des Internen