DER BETRIEB
Konzernhaftung für Menschenrechtsverletzungen
– Französische und schweizerische Reformen als Regelungsvorbilder für Deutschland? –

Konzernhaftung für Menschenrechtsverletzungen

– Französische und schweizerische Reformen als Regelungsvorbilder für Deutschland? –

Prof. Dr. Holger Fleischer, LL.M. / Nadja Danninger

Der Beitrag macht auf einen Fragenkreis aufmerksam, der unter dem Generalthema „Wirtschaft und Menschenrechte“ zunehmend an Bedeutung gewinnt: Haftet eine inländische Muttergesellschaft unmittelbar den Geschädigten von Menschenrechtsverletzungen ihrer ausländischen Tochtergesellschaften? Internationaler Vorreiter für eine solche konzernweite Verantwortung ist das französische Recht, das kürzlich gesetzliche Regelungen über die Sorgfaltspflicht der Muttergesellschaften eingeführt hat. In der Schweiz hat sich mit ähnlichem Ziel eine sog. Konzernverantwortungsinitiative formiert, über deren Gesetzesvorschlag das Volk demnächst abstimmen wird. Beide Regelungsmodelle werden vorgestellt und eingehend gewürdigt. Schließlich erläutert der Beitrag, ob sich nach deutschem Recht schon de lege lata eine menschenrechtliche Konzernorganisationshaftung begründen lässt und ob sich ihre Einführung de lege ferenda empfiehlt.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung