DER BETRIEB
Die Leitlinien der Europäischen Kommission zur CSR-Berichterstattung

Die Leitlinien der Europäischen Kommission zur CSR-Berichterstattung

PD Dr. iur. Sebastian Mock, LL.M. (NYU)

Die vor einigen Monaten in den §§ 289b ff., 315b ff. HGB neu geschaffene Pflicht zur Berichterstattung über Aspekte der Corporate Social Responsibility zeichnet sich vor allem auf der Tatbestandsseite durch zahlreiche Unsicherheiten aus. Die vor kurzem von der Europäischen Kommission veröffentlichten Leitlinien zur CSR-Berichterstattung scheinen diese auf den ersten Blick teilweise zu beseitigen. Bei näherer Betrachtung zeigt sich allerdings, dass diesen Leitlinien keinerlei Verbindlichkeit zukommt.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Wesentlicher Inhalt und Funktion der Leitlinien
  • III. Rechtsnatur und Bedeutung der Leitlinien
    • 1. Europarechtlicher Rahmen
    • 2. (Keine) Verwaltungsinterne(n) Anweisungen
    • 3. Selbstbindung der Kommission durch die Leitlinien
    • 4. (Keine) Anerkennung der Leitlinien als Rahmenwerk i.S.v. §§ 289d Satz 1, 315c Abs. 3 HGB
    • 5. (Keine) Auslegungshilfe für die CSR-Richtlinie und das nationale Umsetzungsrecht
    • 6. Zwischenergebnis
  • IV.