Mitwirkungspflichten der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer bei Restrukturierungsmaßnahmen
Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch
Restrukturierungsmaßnahmen gehören zu den zentralen Aufgaben der Unternehmensführung, in deren Beratung und Entscheidung der Aufsichtsrat einzubinden ist. Das impliziert die Mitwirkung auch der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat an solchen Maßnahmen, die dabei wegen deren Auswirkungen auf die Arbeitnehmer besonders gefordert sind. Ihren sich aus den gesetzlichen Vorschriften ergebenden Mitwirkungspflichten geht der folgende Beitrag nach.
Inhaltsübersicht
- I. Prinzip gleicher Rechte und Pflichten
- II. Verpflichtung auf das Unternehmensinteresse
- III. Vertretung der Position des Aufsichtsrats gegenüber der Belegschaft
- IV. Auswirkungen auf die Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan
- V. Durchsetzung
- 1. Kommunikation der Mitwirkungspflichten durch Aufsichtsrat und Vorstand
- 2. Abberufung aus dem Aufsichtsrat
- VI. Schweigen des Corporate Governance Kodex
- VII. Zusammenfassung
I. Prinzip gleicher Rechte und Pflichten
Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer