DER BETRIEB
Auswirkungen der Abschlussprüfungsreform auf den Prüfungsausschuss

Auswirkungen der Abschlussprüfungsreform auf den Prüfungsausschuss

Arbeitskreis Externe und interne Überwachung der Unternehmung der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V.

Die Reform der Abschlussprüfung hat die Anforderungen an die Arbeit des Aufsichtsrats bzw. des Prüfungsausschusses insbesondere an die Auswahl und Überwachung des Abschlussprüfers und dessen Unabhängigkeit deutlich erhöht. Im Folgenden wird in 10 Thesen dargelegt, wie die gesetzlichen Vorgaben in der Unternehmenspraxis effizient umgesetzt werden können.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Besetzung des Prüfungsausschusses
  • III. Externe Rotation des Abschlussprüfers
  • IV. Unabhängigkeit des Abschlussprüfers
  • V. Integrität des Rechnungslegungsprozesses
  • VI. Fazit

I. Einleitung

Die Rechtsgrundlagen der Abschlussprüfungsreform sind seit dem 17.06.2016 in Kraft. Die Reform umfasst vier Teile, und zwar die EU-Abschlussprüfungsverordnung (537/2014) und die überarbeitete EU-Abschlussprüfungsrichtlinie (2014/56/EU) sowie die nationalen Umsetzungsakte Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) und