EU-Verordnung zur Abschlussprüfung und Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG)
– Erste Erkenntnisse zur geplanten Umsetzung durch deutsche börsennotierte Unternehmen –
Prof. Dr. Martin Schmidt
Die Europäische Kommission hat mit der EU-Abschlussprüfungsreform in den institutionellen Rahmen der Abschlussprüfung insb. bei börsennotierten Unternehmen massiv eingegriffen. Die Untersuchung zeigt, dass sich die als erste betroffenen deutschen börsennotierten Unternehmen intensiv mit der Reform auseinandersetzen, die Planungen zur Umsetzung sich im Detail aber unterscheiden. Soweit möglich, wird die Rotation des Abschlussprüfers durch öffentliche Ausschreibung hinausgezögert. Auch zeigen sich erste Ansätze einer strategischen Auswahl für Prüfungs- und Nichtprüfungsleistungen.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. EU-Verordnung zur Abschlussprüfung und AReG
- 1. Unternehmen von öffentlichem Interesse
- 2. Externe Pflichtrotation
- 3. Weitgehendes Verbot von Nichtprüfungsleistungen
- 4. Sanktionen
- 5. Zuerst betroffene Unternehmen, erstmalige Anwendung und Übergangsvorschriften
- III. Befragung betroffener deutscher börsennotierter Unternehmen
- 1. Untersuchungsdesign
- 2. Ergebnisse
- a)