DER BETRIEB
Von § 15a WpHG zu Art. 19 MMVO: Aus Directors‘ Dealings werden Managers‘ Transactions

Von § 15a WpHG zu Art. 19 MMVO: Aus Directors‘ Dealings werden Managers‘ Transactions

Martin Hitzer / Dr. Dirk Wasmann

Eigengeschäfte von Führungskräften (sog. Managers‘ Transactions, bislang Directors‘ Dealings) werden künftig durch die europäische Marktmissbrauchsverordnung (MMVO) geregelt; diesbezüglich sind nennenswerte Änderungen zu beachten, die im Folgenden dargestellt werden. Der Kreis meldepflichtiger Geschäftsarten wird gegenüber § 15a WpHG erheblich ausgeweitet. Zudem treffen die neuen Meldepflichten im Regelfall auch Emittenten, deren Instrumente nur im Freiverkehr gehandelt werden. Der europäische Gesetzgeber strebt mit den Neuregelungen eine möglichst umfassende Transparenz hinsichtlich jeder Art von Eigengeschäften von Führungspersonen an. Dieser Ansatz resultiert u.a. in einer Meldepflicht für Geschäfte, die im Rahmen von realen oder virtuellen Vergütungsprogrammen für Führungskräfte getätigt werden. Des Weiteren kommen auf Emittenten wie Führungskräfte neue Dokumentationspflichten zu. Erstmals werden zudem zeitlich begrenzte Handelsverbote (sog. Closed