DER BETRIEB
Nachtragsberichterstattung in der Unternehmenspraxis
– Status quo und Anpassung an die Informationsanforderungen nach BilRUG –

Nachtragsberichterstattung in der Unternehmenspraxis

– Status quo und Anpassung an die Informationsanforderungen nach BilRUG –

WP/StB Prof. Dr. Holger Philipps

Durch das BilRUG werden der Nachtragsbericht in den Anhang verschoben und für seinen Inhalt neue Anforderungen gesetzlich normiert. Sie gelten erstmals in Jahres- und Konzernabschlüssen für nach dem 31.12.2015 beginnende Geschäftsjahre. Anhand zahlreicher Beispiele aus publizierten Nachtragsberichten zu typischen Fällen berichtsrelevanter Ereignisse werden Hinweise gegeben, wieweit die derzeitige Nachtragsberichtspraxis an die durch das BilRUG im HGB neu normierten Anforderungen angepasst werden muss.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Informationsanforderungen für die Nachtragsberichterstattung nach BilRUG (§§ 285 Nr. 33, 314 Abs. 1 Nr. 25 HGB n.F.)
    • 1. Inhaltliche Neuerungen
    • 2. Vorgang von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag
    • 3. Angabe der Art
    • 4. Angabe der finanziellen Auswirkungen
  • III. Umsetzung der Informationsanforderungen in der Unternehmenspraxis
    • 1. Aktuelle Praxis der Nachtragsberichterstattung bei Kapitalmarktunternehmen im Überblick
    • 2.