DER BETRIEB
Das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) – Neuerungen für Prüfungsausschüsse

Das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) – Neuerungen für Prüfungsausschüsse

StB/WP Mathieu Meyer / Ass. iur. Daniela Mattheus

Der Bundestag hat am 17.03.2016 das sog. Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) beschlossen, welches die abschlussprüfungsbezogenen Vorschriften der EU-Abschlussprüfungsreform – bestehend aus der EU-Abschlussprüfungsrichtlinie (im Folgenden: EU-RL) und der EU-Verordnung (im Folgenden: EU-VO) – umsetzen soll. Das AReG enthält zahlreiche Neuerungen zum Prüfungsausschuss, die Gegenstand dieses Beitrags sind.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Besetzung des Prüfungsausschusses
  • III. Erweitertes Aufgabenprofil für den Prüfungsausschuss
    • 1. Der Beitrag des Aufsichtsrats zur Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
    • 2. Zur Überwachung des Rechnungslegungsprozesses
    • 3. Auswahl des Abschlussprüfers
      • a) Phase 1: Aufforderung zur Angebotsabgabe und öffentliche Ausschreibung
      • b) Phase 2: Diskriminierungsfreie Auswahl
      • c) Phase 3: Abgabe einer begründeten Empfehlung
      • d) Phase 4: Wahlvorschlag an Haupt- oder Gesellschafterversammlung
    • 4. Überwachung der Abschlussprüfung
      • a)