Das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) – Neuerungen für Prüfungsausschüsse
StB/WP Mathieu Meyer / Ass. iur. Daniela Mattheus
Der Bundestag hat am 17.03.2016 das sog. Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) beschlossen, welches die abschlussprüfungsbezogenen Vorschriften der EU-Abschlussprüfungsreform – bestehend aus der EU-Abschlussprüfungsrichtlinie (im Folgenden: EU-RL) und der EU-Verordnung (im Folgenden: EU-VO) – umsetzen soll. Das AReG enthält zahlreiche Neuerungen zum Prüfungsausschuss, die Gegenstand dieses Beitrags sind.
Inhaltsübersicht
- I. Einführung
- II. Besetzung des Prüfungsausschusses
- III. Erweitertes Aufgabenprofil für den Prüfungsausschuss
- 1. Der Beitrag des Aufsichtsrats zur Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
- 2. Zur Überwachung des Rechnungslegungsprozesses
- 3. Auswahl des Abschlussprüfers
- a) Phase 1: Aufforderung zur Angebotsabgabe und öffentliche Ausschreibung
- b) Phase 2: Diskriminierungsfreie Auswahl
- c) Phase 3: Abgabe einer begründeten Empfehlung
- d) Phase 4: Wahlvorschlag an Haupt- oder Gesellschafterversammlung
- 4. Überwachung der Abschlussprüfung
- a)