Der Aufsichtsrat
Repräsentationsaufgaben des Aufsichtsrats

Repräsentationsaufgaben des Aufsichtsrats

Univ.-Prof. Dr. Dr. Manuel R. Theisen

Die oberste Instanz der deutschen Aktiengesellschaft ist die Hauptversammlung. Als Organisation aller Aktionäre, der Eigentümer des Gesellschaftskapitals, stehen ihr die zentralen, „lebenswichtigen“ Entscheidungen („geschriebene wie ungeschriebene Hauptversammlungskompetenzen“) zu. Die allermeisten Entscheidungen, namentlich die Personalkompetenz für die Unternehmensführung, überträgt die Hauptversammlung, meist durch Wahl, dem Aufsichtsrat. Dessen vornehmste Aufgabe ist es daher auch, für eine kompetente Vorstandschaft zu sorgen, diese zu überwachen und gegebenenfalls umzugestalten, abzuberufen oder wiederzubestellen (§ 84 AktG).

In jüngerer Zeit wird vermehrt die Formulierung von „Repräsentationsaufgaben des Aufsichtsrats“ verwendet; vereinzelt ist sogar von „Repräsentationspflichten“ die Rede. Das Stichwort findet sich bislang in keinem der einschlägigen Kommentare und Praxis-Handbüchern. Dort wird der Aufsichtsrat auf der Grundlage geltenden