Der Aufsichtsrat
Die Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex

Die Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex

Dr. Christoph Bode

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am 07.02.2017 Änderungen des für börsennotierte Gesellschaften geltenden DCGK beschlossen. Die Änderungen treten mit Bekanntmachung der geänderten Fassung des Kodex im Bundesanzeiger in Kraft. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet diejenigen Änderungen, die den Aufsichtsrat unmittelbar betreffen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Investorengespräche
  • III. Zusammensetzung des Aufsichtsrats
    • 1. Kompetenzprofil
    • 2. Lebenslauf
    • 3. Unabhängige Mitglieder und Berücksichtigung der Eigentümerstruktur
  • IV. Vorstandsverträge
  • V. Compliance

I. Einleitung

Die jetzt beschlossenen Änderungen des DCGK beruhen auf Änderungsvorschlägen der Regierungskommission und einem anschließenden Konsultationsverfahren, an dem sich eine Vielzahl von Wissenschaftlern, Unternehmensvertretern und Beratern beteiligt hat. Entsprechenserklärungen, die zeitlich nach der Bekanntmachung der Änderungen im Bundesanzeiger erfolgen, müssen zumindest den