Der Aufsichtsrat
HV entzieht dem Vorstand das Vertrauen

HV entzieht dem Vorstand das Vertrauen

Kommentiert von RiBGH a.D. Prof. Dr. Lutz Strohn

BGH, Urteil vom 15.11.2016 – II ZR 217/15, DB 2017, S. 234.

Sachverhalt

K war Mitglied des zweiköpfigen Vorstands der beklagten Rechtsanwalts-AG. Die Gesellschaft hatte einen Alleinaktionär. Zwischen diesem und dem K entstanden Spannungen, weil K angeblich ein Angebot für eine Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem Berliner Flughafen abgegeben hatte, ohne – wie es im Vorstand vereinbart worden sein soll – darauf hinzuweisen, dass die AG noch einen Partner hinzuziehen wolle, weil sie der Aufgabe ohne Unterstützung nicht gewachsen sei. Daraufhin beschloss die HV/der Alleinaktionär, dem K das Vertrauen zu entziehen. Sodann beschloss der AR, aufgrund dieses Vertrauensentzugs die Bestellung des K zum Vorstandsmitglied zu widerrufen und seinen Anstellungsvertrag fristlos zu kündigen. Diese Erklärungen gingen dem K zeitnah zu. Mit seiner Klage will er feststellen lassen, dass die beiden Erklärungen des AR unwirksam sind. Dazu beruft er sich u.a.