Der Aufsichtsrat
Pflichten des Aufsichtsrats in der Unternehmenskrise: Prüfung der Eigenverwaltung

Pflichten des Aufsichtsrats in der Unternehmenskrise: Prüfung der Eigenverwaltung

Dr. Hubertus Bartelheimer / Jochen Rechtmann

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) im März 2012 sind die Pflichten von Mitgliedern des Vorstands bzw. der Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften in der vorläufigen Eigenverwaltung gem. §§ 270a bzw. 270b InsO sowie in deren Vorfeld Gegenstand eingehender Untersuchungen und Diskussionen. Demgegenüber findet sich noch relativ wenig zu der Frage, welche Verpflichtungen dem Aufsichtsrat im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von ESUG-Verfahren obliegen. Dieser Frage soll im Folgenden nachgegangen werden.

Inhaltsübersicht

  • I. Pflichten des Aufsichtsrats in der Unternehmenskrise
    • 1. Allgemeine Organpflichten des Aufsichtsrats
    • 2. Organpflichten des Aufsichtsrats in der Unternehmenskrise
  • II. Die vorläufige Eigenverwaltung als neu geschaffene Sanierungsoption
    • 1. Rahmenbedingungen der Eigenverwaltung
    • 2. Vorteile der vorläufigen Eigenverwaltung
      • a) Gegenüber außergerichtlicher Sanierung