Der Aufsichtsrat
IDW-Positionspapier zu Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers

IDW-Positionspapier zu Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers

Im Rahmen der Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers müssen sich der Aufsichtsrat bzw. der Prüfungsausschuss auch mit der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen durch den Abschlussprüfer auseinandersetzen. Hierbei sind durch die EU-Regulierung der Abschlussprüfung zahlreiche Neuerungen zu beachten. Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers, die außerhalb der sog. Blacklist des Art. 5 EU-VO liegen und damit erlaubt sind, bedürfen der Billigung des Prüfungsausschusses. Zudem