Der Aufsichtsrat
Mitbestimmung im Aufsichtsrat: Kein Konflikt mit dem Europarecht

Mitbestimmung im Aufsichtsrat: Kein Konflikt mit dem Europarecht

Ob die Unternehmensmitbestimmung gegen Europarecht verstößt, darüber entscheidet bald der Europäische Gerichtshof (EuGH). Ein neues Rechtsgutachten hält einer Meldung der Hans-Böckler-Stiftung zufolge die Argumente des Klägers für wenig stichhaltig. Die deutsche Mitbestimmung könne nicht durch europäisches Recht ausgehebelt werden. Zu diesem Ergebnis komme Prof. Dr. Johann Mulder, Rechtswissenschaftler an der Universität Oslo. In seinem Gutachten beziehe er sich auf einen Fall, der aktuell durch den Europäischen Gerichtshof geprüft wird: Ein Kleinaktionär des Reisekonzerns TUI hatte geklagt, die Beteiligung von Arbeitnehmern im Aufsichtsrat verstoße gegen den Grundsatz der