Der Aufsichtsrat
Aufgaben des Aufsichtsrats im Rahmen interner Compliance-Untersuchungen

Aufgaben des Aufsichtsrats im Rahmen interner Compliance-Untersuchungen

Jürgen Pauthner, LL.M, MBA / Dr. Nima Ghassemi-Tabar

Die Aufgaben des Aufsichtsrats bei der Überwachung des Compliance Managements erstrecken sich auf dessen präventive und reaktive Aspekte. Dieser Beitrag skizziert die Pflichten des Aufsichtsrats bei der Aufklärung von Compliance-Fehlverhalten im Unternehmen als zentralem Teil des reaktiven Compliance Managements. Er muss dabei die Sachverhaltsaufklärung durch den Vorstand überwachen und erforderlichenfalls auch eigene Aufklärungsmaßnahmen ergreifen.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhaltsaufklärung durch den Vorstand
  • II. Überwachung der Sachverhaltsaufklärung durch den Aufsichtsrat
    • 1. Überwachungspflicht
    • 2. Überwachungsintensität
      • a) Prüfung der Vorstandsberichte im Normalfall
      • b) Eigene Untersuchung bei schwerwiegenden Fällen
  • III. Eigenständige Untersuchung durch den Aufsichtsrat bei möglichen Pflichtverletzungen des Vorstands
    • 1. Zwei Arten von Vorstandspflichtverletzungen
    • 2. Sachverhaltsaufklärung bei Befangenheit des Vorstands
    • 3. Prüfung von