Der Aufsichtsrat
Zulässigkeit von Mitarbeiterbefragungen durch den Aufsichtsrat

Zulässigkeit von Mitarbeiterbefragungen durch den Aufsichtsrat

Dr. Lambertus Fuhrmann

§ 111 Abs. 1 AktG weist dem Aufsichtsrat die Aufgabe zu, die Geschäftsführung des Vorstands zu überwachen. Das gilt auch und gerade beim Verdacht von Compliance-Verstößen. Dafür ist es essenziell, dass der Aufsichtsrat umfassend und ungefiltert informiert ist. Ob er aber im Rahmen einer internen Untersuchung auch dem Vorstand nachgeordnete Mitarbeiter der Gesellschaft befragen darf und inwiefern er hierzu die Genehmigung des Vorstands braucht, ist unklar. Ebenso ist nicht geklärt, ob eine Delegation solcher Befragungen auf vom Aufsichtsrat beauftragte externe Sachverständige möglich ist und wer das Weisungsrecht ausübt.

Inhaltsübersicht

  • I. Gesetzliche Grundlage
  • II. Auskunftsansprüche ohne Einschaltung des Vorstands
    • 1. Befragung durch den Aufsichtsrat
    • 2. Befragung durch einen vom Aufsichtsrat beauftragten Sachverständigen
  • III. Zulässigkeit arbeitsrechtlicher Weisungen
    • 1. Weisungen durch den Aufsichtsrat
    • 2. Weisungen durch einen vom Aufsichtsrat beauftragten