Der Aufsichtsrat
Strafurteil gegen Vorstandsmitglieder

Strafurteil gegen Vorstandsmitglieder

Kommentiert von RiBGH a.D. Prof. Dr. Lutz Strohn

BGH, Urteil vom 12.10.2016 – 5 StR 134/15, AG 2017, S. 72.

Sachverhalt

Im Rahmen eines Strafverfahrens gegen die Mitglieder des Vorstands einer Bank waren diese vom Vorwurf der Untreue freigesprochen worden. Das Landgericht hatte angenommen, die Angeklagten hätten zwar gegen ihre Pflichten aus § 93 AktG verstoßen. Das reiche aber noch nicht für eine Bestrafung. Hinzukommen müsse vielmehr, dass der Verstoß offensichtlich und gravierend sei. Der BGH hat das anders gesehen und deshalb das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. Zugrunde liegen folgende Feststellungen:

Die Bank hatte im Jahr 2007 nach einer erheblichen Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit die bankinternen Obergrenzen der durch Eigenkapital abzusichernden Risikoaktiva (RWA) überschritten. Vorstand und AR befürchteten deshalb Probleme bei der Refinanzierung und suchten nach Wegen, die Risiken über RWA-spezifische Entlastungstransaktionen zu senken. Dabei